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Das Deutsche Reinheitsgebot

Viele Bieraufkleber rühmen sich mit Aussagen wie: "gebraut nach der strengen Übereinstimmung mit dem deutschen Reinheitgebot von 1516", das besagt soviel wie: Das Bier hat keine Bestandteile (wie Zucker, Reis, Mais), Zusätze oder Konservierungsmittel und wird nur aus gemalzter Gerste oder Weizen sowie mit Hopfen und Wasser gebraut. Die Verwendung der natürlichen Bierhefe dient lediglich der alkoholischen Gärung, also die Umsetzung des Zuckers in Äthylalkohol und Kohlensäure. Für die untergärigen Biere (Pils, Lager, Export) ist der Malzbegriff sogar noch enger gefaßt: Hier ist nur Gerstenmalz erlaubt. Bier ist einfach ein Naturprodukt, natürlich und rein.
Das Fehlen eines solchen Hinweises Reinheitsgebot bedeutet aber nicht unbedingt, daß ein Bier Zusätze aufweist. Ob Malz oder Malzersatzstoffe wie Reis und Mais ist eine Frage des Geschmacks. Natürliche Rohstoffe sind sie alle, auch wenn sie nicht alle dem Reinheitsgebot entsprechen. Eine Logik, die nur historisch zu erklären ist, aber werbewirksam bis zum heutigen Tage bleibt.

Der Ursprung des Reinheitsgebot ist tief in der deutschen Geschichte verwurzelt (siehe 23. April ...). Es gilt als die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Sie wurde 1516 verkündet. Bereits aus dem Jahr 1156 gibt es erste Hinweise aus der Zeit des Kaisers Barbarossa "schlechte Bierherstellung zu bestrafen". Längst nutzen einige internationale Brauer den Hinweis auf das Reinheitsgebot als Qualitätsmaßstab (...our hand crafted beer conforms to the Bavarian Reinheitsgebot...) und werben damit. Warum? Weil das Reinheitsgebot für Bierreinheit steht, die viele Brauer aus Überzeugung akzeptieren. Übrigens gilt das Reinheitsgebot nicht nur in Deutschland, sondern auch verbindlich in Griechenland und in der Schweiz in einer etwas abgeschwächteren Form.

Das Reinheitsgebot: Ein Qualitätsmaßstab auch außerhalb Deutschlands!

23. April: Reinheitsgebot und Tag des deutschen Bieres

An diesem Tag im Jahre 1516 hat der bayerische Herzog Wilhelm IV im Jahre 1516 vor dem Landständetag zu Ingolstadt das Reinheitsgebot für deutsches Bier verkündet und damit einen bis heute gültigen Qualitätsmaßstab gesetzt.
Es besagt im wesentlichen: "... Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wassere verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachgiebig weggenommen werden." Die Verkündung gilt als das erste Verbraucherschutzgesetz und ist heute sogar - ergänzt um den Begriff Hefe - im deutschen Biersteuergesetz festgelegt. Es soll den Verbrauchern vor unliebsamen Panschereien und Gesundheitsrisiken schützen, und dem Staat gleichzeitig sein Steuersäckel füllen helfen. Der bayerische Herzog vergaß nämlich nicht, gleich die Preise festzulegen und seine Bauern durch die Verwendung von Gerste zu schützen. Bayern machte übrigens 1918 seine Zugehörigkeit zur Republik davon abhängig, daß das Reinheitsgebot im gesamten damaligen Deutschen Reich gelte! 1919 versicherten alle Deutschbrauereien ihre formlose Untertanentreue zum Gesetz. Sie gilt bis heute, und ist auch von der EU anerkannt.

Seit 1994 wird übrigens der Tag des Reinheitsgebotes offiziell von den deutschen Brauern gefeiert: mit Veranstaltungen und Festivitäten sollen die Verbraucher daran erinnert werden. Das Reinheitsgebot bei Bier kennen 90 Prozent der jungen Erwachsenen. Das hat eine Untersuchung der Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Brauwirtschaft unter 800 jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren ans Tageslicht gebracht. 18 Prozent der Befragten messen ihm sogar größte und weitere 29 Prozent große persönliche Bedeutung zu. In der Gruppe der Biertrinker addieren sich beide Werte auf beachtliche 55 Prozent. Nur 13 Prozent der Befragten ließen zu diesem Thema eine negative Grundposition erkennen.
Eine Premiere feierte 1998 das neue Logo des Deutschen Brauer-Bundes zum Tag des deutschen Bieres und des Reinheitsgebotes. Es kann für geplante Aktivitäten am Nationalfeiertag des Bieres von jeder deutschen Brauerei verwendet werden.

Unrein aber nicht unbedingt schlecht
Der unbändige Glaube an das Reinheitsgebot ist aber ein wenig irreführend. Zwar müssen sich die deutschen Brauer daran halten, Bier für das Inland mit nichts anderem als den vier grundlegenden Rohstoffe zu brauen, aber im Ausland ist ihnen - wie anderen Brauern - erlaubt, Früchte und Gewürze in ihrem Bier (sogar Sauerkraut, wenn sie wollen) zu verwenden. Die Bedingung ist, daß Brauer dieses Bier nicht ein Lager nennen können, wenn es in Deutschland vermarktet wird, obwohl es durchaus eins sein konnte.
Infolgedessen wird die Unterscheidung zwischen Ale (engl. für Bier) und Lager (Lagerbier) als eines der ungewöhnlichsten Schlupflöcher in einem Verbraucherschutzgesetz betrachtet. Richtlinien und Gesetze können eben interpretiert und müssen nicht immer buchstabengetreu befolgt werden, ohne direkt mißachtet zu werden. Nichtsdestoweniger ist das Reinheitsgebot weiterhin ein allgemeinhin anerkannter internationaler Standard, der seine Anerkennung verdient.
Ein Brauer, der die Vorschriften des Reinheitsgebot bricht, um einen ungewöhnlichen Geschmack - beispielsweise mit ungemahlener Gerste, Extrazucker oder die Zugabe von etwas Fruchtaroma - zu entwickeln, sollte man also nicht gleich verteufeln. Am wichtigsten ist, daß der Brauer hochwertige Rohstoffe benutzt und nicht auf künstliche Zusätze und Konservierungsmittel setzt, um sein Produkt angeblich zu verbessern.

Das "flüssige Brot" mit dem schönen Zierrat "gebraut nach dem Reinheitsgebot", befindet sich dennoch längst in einem starken Wettbewerb, muß sich behaupten. Auch die entsprechenden Marken untereinander bekämpfen sich regelrecht mit Zusatzhinweisen wie "gebraut aus natürlichem Quellwasser" oder "nur Naturhopfen verwendet" (kein Hopfenextrakt). Auch die wachsende Konkurrenz und der Erfolg anderer, "modernerer" Getränkegattungen machen dem beliebten Bier - gebraut nach dem Reinheitsgebot - zu schaffen. Zahlreiche Neueinführungen bringen zwar frischen Wind, gehen aber auch zu Lasten des "normalen" Bierkonsums. Positiv entwickelt haben sich zum Beispiel die Biermix-Getränke und ihre mannigfaltigen Innovationen, nicht zuletzt aufgrund bunter Etiketten und neuer Flaschenformen. Biere und Spezialitäten aus dem In- und Ausland, die in den immer mehr bei der jüngeren Generation beliebteren Longneck-Flaschen angeboten werden, haben gute Absatzchancen. Erste deutsche Premiumbiermarkenanbieter haben diesen Trend bereits erkannt, ziehen mit, setzen auf Innovationen in Inhalt und/oder Verpackung.

Verkehrte Brauwelt
Nicht alle deutschen Brauer beherzigen allerdings das Reinheitsgebot. Im Frühling 1986 wurde der Brauer Helmut Keininger für die Verwendung von Chemikalien in seinem Bier festgenommen. Die Verletzung des Reinheitsgebotes wurde als so verheerend betrachtet, daß er Selbstmord in seiner Münchener Gefängniszelle begann. Drei Jungbrauer aus Berlin, allesamt Absolventen der staatlichen Versuchs- und Lehranstalt für Brauer VLB in Berlin, streiten sich derzeit mit dem Gesetzgeber um die Anerkennung eines Hanfbieres. Erst kürlich hat die Brauerei Neuzelle ein Verfahren verloren: Sie wollte die Verwendung von Zuckercoleur in einem "historischen Bier" durchsetzen. Alle Streitereien gemein ist ein hohes Öffentlichkeitsinteresse mit hoher Werbewirksamkeit. Die ursprüngliche Kopie des Reinheitsgebot ist übrigens auf Anfrage in der bayerischen Staatsbibliothek in München einsehbar.

Das Reinheitsgebot wird nicht für Bier angewendet, das von Deutschland aus exportiert wird. Darunter einige der populärsten deutschen Biere. Sie werden nicht entsprechend dem Reinheitsgebot gebraut. Die Rezepturen sind erlaubterweise mit Zusätzen und Konservierungsmitteln für den internationalen Geschmack und für eine längere Lagerung verändert. Kein Wunder, daß viele deutsche Touristen - insbesondere US-Reisende - behaupten, daß deutsche Biere im Ausland nie so gut schmecken wie die "heimischen". Umgekehrt wird ein deutsches Bier nie so schmecken wie ein berühmtes Guinness, Heineken oder Budweiser.

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Quelle: BIER FÜR DUMMIES dt. Ausgabe D.Kann, H. Latz-Weber und G.Mühlwitz
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