Viele Bieraufkleber rühmen sich mit Aussagen
wie: "gebraut nach der strengen Übereinstimmung mit dem deutschen
Reinheitgebot von 1516", das besagt soviel wie: Das Bier hat keine
Bestandteile (wie Zucker, Reis, Mais), Zusätze oder Konservierungsmittel
und wird nur aus gemalzter Gerste oder Weizen sowie mit Hopfen
und Wasser gebraut. Die Verwendung der natürlichen Bierhefe
dient lediglich der alkoholischen Gärung, also die Umsetzung
des Zuckers in Äthylalkohol und Kohlensäure. Für
die untergärigen Biere (Pils, Lager, Export) ist der Malzbegriff
sogar noch enger gefaßt: Hier ist nur Gerstenmalz erlaubt.
Bier ist einfach ein Naturprodukt, natürlich und rein.
Das Fehlen eines solchen Hinweises Reinheitsgebot bedeutet aber
nicht unbedingt, daß ein Bier Zusätze aufweist. Ob
Malz oder Malzersatzstoffe wie Reis und Mais ist eine Frage des
Geschmacks. Natürliche Rohstoffe sind sie alle, auch wenn
sie nicht alle dem Reinheitsgebot entsprechen. Eine Logik, die
nur historisch zu erklären ist, aber werbewirksam bis zum
heutigen Tage bleibt.
Der Ursprung des Reinheitsgebot ist tief in der deutschen
Geschichte verwurzelt (siehe 23. April ...). Es gilt als die
älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche
Vorschrift der Welt. Sie wurde 1516 verkündet. Bereits
aus dem Jahr 1156 gibt es erste Hinweise aus der Zeit des Kaisers
Barbarossa "schlechte Bierherstellung zu bestrafen". Längst
nutzen einige internationale Brauer den Hinweis auf das Reinheitsgebot
als Qualitätsmaßstab (...our hand crafted beer conforms
to the Bavarian Reinheitsgebot...) und werben damit. Warum?
Weil das Reinheitsgebot für Bierreinheit steht, die viele
Brauer aus Überzeugung akzeptieren. Übrigens gilt
das Reinheitsgebot nicht nur in Deutschland, sondern auch verbindlich
in Griechenland und in der Schweiz in einer etwas abgeschwächteren
Form.
Das Reinheitsgebot: Ein Qualitätsmaßstab auch außerhalb
Deutschlands!
23. April: Reinheitsgebot und Tag des deutschen Bieres
An diesem Tag im Jahre 1516 hat der bayerische Herzog Wilhelm
IV im Jahre 1516 vor dem Landständetag zu Ingolstadt das
Reinheitsgebot für deutsches Bier verkündet und damit
einen bis heute gültigen Qualitätsmaßstab gesetzt.
Es besagt im wesentlichen: "... Ganz besonders wollen wir, daß
forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und
auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten,
Hopfen und Wassere verwendet und gebraucht werden sollen. Wer
diese Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält,
dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß
Bier, so oft es vorkommt, unnachgiebig weggenommen werden."
Die Verkündung gilt als das erste Verbraucherschutzgesetz
und ist heute sogar - ergänzt um den Begriff Hefe - im
deutschen Biersteuergesetz festgelegt. Es soll den Verbrauchern
vor unliebsamen Panschereien und Gesundheitsrisiken schützen,
und dem Staat gleichzeitig sein Steuersäckel füllen
helfen. Der bayerische Herzog vergaß nämlich nicht,
gleich die Preise festzulegen und seine Bauern durch die Verwendung
von Gerste zu schützen. Bayern machte übrigens 1918
seine Zugehörigkeit zur Republik davon abhängig, daß
das Reinheitsgebot im gesamten damaligen Deutschen Reich gelte!
1919 versicherten alle Deutschbrauereien ihre formlose Untertanentreue
zum Gesetz. Sie gilt bis heute, und ist auch von der EU anerkannt.
Seit 1994 wird übrigens der Tag des Reinheitsgebotes
offiziell von den deutschen Brauern gefeiert: mit Veranstaltungen
und Festivitäten sollen die Verbraucher daran erinnert
werden. Das Reinheitsgebot bei Bier kennen 90 Prozent der jungen
Erwachsenen. Das hat eine Untersuchung der Gesellschaft für
Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Brauwirtschaft unter
800 jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren ans Tageslicht
gebracht. 18 Prozent der Befragten messen ihm sogar größte
und weitere 29 Prozent große persönliche Bedeutung
zu. In der Gruppe der Biertrinker addieren sich beide Werte
auf beachtliche 55 Prozent. Nur 13 Prozent der Befragten ließen
zu diesem Thema eine negative Grundposition erkennen.
Eine Premiere feierte 1998 das neue Logo des Deutschen Brauer-Bundes
zum Tag des deutschen Bieres und des Reinheitsgebotes. Es kann
für geplante Aktivitäten am Nationalfeiertag des Bieres
von jeder deutschen Brauerei verwendet werden.
Unrein aber nicht unbedingt schlecht
Der unbändige Glaube an das Reinheitsgebot ist aber ein
wenig irreführend. Zwar müssen sich die deutschen
Brauer daran halten, Bier für das Inland mit nichts anderem
als den vier grundlegenden Rohstoffe zu brauen, aber im Ausland
ist ihnen - wie anderen Brauern - erlaubt, Früchte und
Gewürze in ihrem Bier (sogar Sauerkraut, wenn sie wollen)
zu verwenden. Die Bedingung ist, daß Brauer dieses Bier
nicht ein Lager nennen können, wenn es in Deutschland vermarktet
wird, obwohl es durchaus eins sein konnte.
Infolgedessen wird die Unterscheidung zwischen Ale (engl. für
Bier) und Lager (Lagerbier) als eines der ungewöhnlichsten
Schlupflöcher in einem Verbraucherschutzgesetz betrachtet.
Richtlinien und Gesetze können eben interpretiert und müssen
nicht immer buchstabengetreu befolgt werden, ohne direkt mißachtet
zu werden. Nichtsdestoweniger ist das Reinheitsgebot weiterhin
ein allgemeinhin anerkannter internationaler Standard, der seine
Anerkennung verdient.
Ein Brauer, der die Vorschriften des Reinheitsgebot bricht,
um einen ungewöhnlichen Geschmack - beispielsweise mit
ungemahlener Gerste, Extrazucker oder die Zugabe von etwas Fruchtaroma
- zu entwickeln, sollte man also nicht gleich verteufeln. Am
wichtigsten ist, daß der Brauer hochwertige Rohstoffe
benutzt und nicht auf künstliche Zusätze und Konservierungsmittel
setzt, um sein Produkt angeblich zu verbessern.
Das "flüssige Brot" mit dem schönen Zierrat "gebraut
nach dem Reinheitsgebot", befindet sich dennoch längst
in einem starken Wettbewerb, muß sich behaupten. Auch
die entsprechenden Marken untereinander bekämpfen sich
regelrecht mit Zusatzhinweisen wie "gebraut aus natürlichem
Quellwasser" oder "nur Naturhopfen verwendet" (kein Hopfenextrakt).
Auch die wachsende Konkurrenz und der Erfolg anderer, "modernerer"
Getränkegattungen machen dem beliebten Bier - gebraut nach
dem Reinheitsgebot - zu schaffen. Zahlreiche Neueinführungen
bringen zwar frischen Wind, gehen aber auch zu Lasten des "normalen"
Bierkonsums. Positiv entwickelt haben sich zum Beispiel die
Biermix-Getränke und ihre mannigfaltigen Innovationen,
nicht zuletzt aufgrund bunter Etiketten und neuer Flaschenformen.
Biere und Spezialitäten aus dem In- und Ausland, die in
den immer mehr bei der jüngeren Generation beliebteren
Longneck-Flaschen angeboten werden, haben gute Absatzchancen.
Erste deutsche Premiumbiermarkenanbieter haben diesen Trend
bereits erkannt, ziehen mit, setzen auf Innovationen in Inhalt
und/oder Verpackung.
Verkehrte Brauwelt
Nicht alle deutschen Brauer beherzigen allerdings das Reinheitsgebot.
Im Frühling 1986 wurde der Brauer Helmut Keininger für
die Verwendung von Chemikalien in seinem Bier festgenommen.
Die Verletzung des Reinheitsgebotes wurde als so verheerend
betrachtet, daß er Selbstmord in seiner Münchener
Gefängniszelle begann. Drei Jungbrauer aus Berlin, allesamt
Absolventen der staatlichen Versuchs- und Lehranstalt für
Brauer VLB in Berlin, streiten sich derzeit mit dem Gesetzgeber
um die Anerkennung eines Hanfbieres. Erst kürlich hat die
Brauerei Neuzelle ein Verfahren verloren: Sie wollte die Verwendung
von Zuckercoleur in einem "historischen Bier" durchsetzen. Alle
Streitereien gemein ist ein hohes Öffentlichkeitsinteresse
mit hoher Werbewirksamkeit. Die ursprüngliche Kopie des
Reinheitsgebot ist übrigens auf Anfrage in der bayerischen
Staatsbibliothek in München einsehbar.
Das Reinheitsgebot wird nicht für Bier angewendet, das
von Deutschland aus exportiert wird. Darunter einige der populärsten
deutschen Biere. Sie werden nicht entsprechend dem Reinheitsgebot
gebraut. Die Rezepturen sind erlaubterweise mit Zusätzen
und Konservierungsmitteln für den internationalen Geschmack
und für eine längere Lagerung verändert. Kein
Wunder, daß viele deutsche Touristen - insbesondere US-Reisende
- behaupten, daß deutsche Biere im Ausland nie so gut
schmecken wie die "heimischen". Umgekehrt wird ein deutsches
Bier nie so schmecken wie ein berühmtes Guinness, Heineken
oder Budweiser.
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