| Wenn man Bier klassifizieren und einteilen möchte,
wird man zwangsläufig mit einigen Fachbegriffen konfrontiert.
Die Einteilung in obergärig und untergärig haben
wir bereits ansatzweise kennengelernt, sie wird uns in diesem
Buch noch weiter begleiten. Innerhalb dieser Bierarten gibt
es jedoch eine Vielfalt von Sorten, auf die in den kommenden
Seiten eingegangen wird.
Vorab sollen jedoch Begriffe wie Vollbier, Schankbier und Starkbier
geklärt werden. Vollbier hat, entgegen landläufiger
Meinung, wenig damit zu tun, wie schnell man durch den Genuß
eines solchen Bieres den gleichnamigen Zustand erreicht. Vielmehr
handelt es sich um eine Einteilung nach dem Stammwürze-gehalt
des Bieres. Die Stammwürze gibt den Extraktgehalt der Bierwürze
an. Daraus bilden sich durch die Gärung gewichtsbezogen
ca. 1/3 Alkohol und 1/3 Kohlensäure; 1/3 verbleibt als
unvergorener Restextrakt.
Das Biersteuergesetz unterscheidet Bier mit niegrigem Stammwürzeghalt
(unter 7%), Schankbier (7 bis 11%), Vollbier (11 bis 16%), Märzen
bzw. Festbier (13 bis 16 %) und Starkbier (über 16 bzw.
über 18%).
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