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Wieviel muß ich denn nun bezahlen?

Bezahlen müssen Sie nur, wie bereits gesagt, wenn Sie mehr als 200 Liter Bier jährlich herstellen. In diesem Fall ist die Höhe der Biersteuer abhängig von der Stammwürze des jeweils hergestellten Bieres. Laut Biersteuergesetz gilt folgende Formel: Soweit nicht mehr als 5.000 hl Bier pro Jahr hergestellt werden, besteht die Biersteuer für einen Hektoliter Bier in 0,77 DM pro Grad Plato. Natürlich enthält das Biersteuergesetz auch eine genau Definition für »Grad Plato« : »Grad Plato ist der Stammwürzegehalt des Biers in Gramm je 100 Gramm Bier, wie er sich nach der großen Ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt errechnet«.

Da es wohl in der Natur von Gesetzbüchern liegt, einfaches kompliziert auszudrücken, hier ein Beispiel: Angenommen Sie haben 25 Liter Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12% hergestellt, was 0,25 hl entspricht. Die zu entrichtende Biersteuer beträgt demnach (0,25 hl x 12% Stammwürze x 0.77 DM) = 2.31 DM. Wohl weniger als man aufgrund der Definition vermutet hätte.

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Quelle: BIER FÜR DUMMIES dt. Ausgabe D.Kann, H. Latz-Weber und G.Mühlwitz
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