| Bezahlen müssen Sie nur, wie bereits gesagt, wenn
Sie mehr als 200 Liter Bier jährlich herstellen. In diesem Fall
ist die Höhe der Biersteuer abhängig von der Stammwürze des jeweils
hergestellten Bieres. Laut Biersteuergesetz gilt folgende Formel:
Soweit nicht mehr als 5.000 hl Bier pro Jahr hergestellt werden,
besteht die Biersteuer für einen Hektoliter Bier in 0,77 DM pro
Grad Plato. Natürlich enthält das Biersteuergesetz auch eine genau
Definition für »Grad Plato« : »Grad Plato ist der Stammwürzegehalt
des Biers in Gramm je 100 Gramm Bier, wie er sich nach der großen
Ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt
errechnet«.
Da es wohl in der Natur von Gesetzbüchern liegt, einfaches
kompliziert auszudrücken, hier ein Beispiel: Angenommen Sie
haben 25 Liter Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12% hergestellt,
was 0,25 hl entspricht. Die zu entrichtende Biersteuer beträgt
demnach (0,25 hl x 12% Stammwürze x 0.77 DM) = 2.31 DM. Wohl
weniger als man aufgrund der Definition vermutet hätte.
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